Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Schneider am Maar *Schalkenmehren* (nachfolgend: Hotel genannt) abgeschlossen werden. Andere AGBs als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Preise können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht wird oder im Hotel- und Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung über 5 % des vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

3. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Hotel und unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffer I.11. dieser AGB erfolgen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11 Uhr zu räumen. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

4. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 42 Kalendertage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Hotel ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

6. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.

7. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

8. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

9. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % (gem.§ 288BGB) über dem am Fälligkeitstage geltenden Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen das Hotel nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % abhängig zu machen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich das Hotel vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von 100 % der bestellten Leistungen zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Kalendertage vor Anreise fällig.

10.Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

11.Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

Bei Stornierung bis drei Tage vor Anreise kostenfrei, anschließend 80% auf Logis und über die Hälfte der Kosten bekommen Sie einen Gutschein nach Zahlungseingang.

12. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

 

13.Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden.

14.Das Hotel ist zum Ersatz von Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur verpflichtet, soweit
· der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht; oder
· das Hotel eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt; oder
· der Schaden auf einen von dem Hotel zu vertretenden Fall von Verzug oder Unmöglichkeit zurückzuführen ist; oder
· der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche das Hotel abgeschlossen hat oder zumutbar hätten abschließen können; oder
· sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisiert.
Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Verzug oder Unmöglichkeit haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss oder die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Hotels. Unberührt von vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung für eingebrachte Sachen. Näheres hierzu regelt Ziff. I.13 dieser AGB. . Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

15.In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

16.Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Hotel vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotels unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.

17.Die vertragliche Haftung des Hotels für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten haben, ist ausgeschlossen.

18.Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

19.Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte.

20.Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Daun. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

21.Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

22.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

II. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Gruppen

1. Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von gebuchten 15 Personen, es erfolgt gemeinsame An- und Abreise. Es wird nur eine Gesamtrechnung erstellt und gegebenenfalls dem Reiseleiter übergeben. Für eine Gruppe mit weniger als 15 Personen gelten die Preise für Einzelreisende. Ein Anspruch auf Gewährung von Gruppenpreisen besteht nicht; aufgrund individueller Vereinbarung können je nach Verfügbarkeit und Nachfrage Gruppenpreise gewährt werden.

2. Reservierungen sind schriftlich zu bestätigen.

3. Das Hotel übersendet dem Veranstalter eine Reservierungsbestätigung mit den wesentlichen Bestandteilen der aufgenommenen Reservierung und Angaben zum Check-in sowie zu den Zahlungsbedingungen. Bei Stornierungen für Gruppen gilt ansonsten Punkt I.11. dieser AGB entsprechend.

4. Alle neben den üblichen Vertragsleistungen bestehenden Kosten wie Telefon, Bar, etc., soweit es im Vertrag nicht anders geregelt ist, sind bei Abreise von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung
durch die einzelnen Teilnehmer haftet der Veranstalter.

Schalkenmehren, im Februar 2005