Hotellerie, sowie Innen- und Außengastronomie sind wieder erlaubt!
Folgende Bestimmungen gilt es hier zu berücksichtigen (Stand 03.04.2022 / 33. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP):
- Hotellerie:
- Frühstück gibt es bei uns wieder vom Buffet.
- Sauna & Wellnessangebote dürfen von Hausgästen genutzt werden.
- Bei Anreise benötigen Sie keinen 3G Nachweis.
- Die Test- und Maskenpflicht entfällt.
- Gerne können Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit weiterhin die Schutzmaske tragen.
- Der Tischabstand entfällt.
- Wir haben hochleistungsstarke Luftreiniger in unseren Restauranträumen, die für zusätzliche Sicherheit sorgen.
- Der Thekenbetrieb ist wieder gestattet.
Testmöglichkeiten